Steuerstrafrecht – was ist das?
Steuerstrafrecht setzt sich aus zwei Rechtsgebieten zusammen: Steuerstrafrecht ist Steuerrecht und Strafrecht. Während das Steuerrecht regelt, wer wann, wie viel und aus welchem Grund Steuern zahlen muss, geht es im Steuerstrafrecht um diejenigen, die ihren steuerrechtlichen Pflichten nicht nachkommen. Kurz, knapp und nicht ganz präzise lässt es sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Steuerstrafrecht beschäftigt sich mit den Strafen für Steuersünder.
Steuerstrafrecht in Offenbach hat eine große praktische Bedeutung. Die Dunkelziffer für Steuerdelikte ist hoch. Nicht jede Steuerstraftat wird entdeckt und verfolgt. Dazu kommt, dass eine Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nur dann möglich ist, wenn dem Täter Vorsatz bewiesen werden kann. Eine fahrlässige Steuerhinterziehung wird zwar ebenfalls verfolgt, jedoch ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Hier drohen lediglich Geldbußen und keine Freiheitsstrafen.
Die Schwierigkeit des Steuerstrafrechts liegt darin, dass der Beschuldigte als Steuerpflichtiger grundsätzlich auskunftspflichtig ist, als Beschuldigter in einem Strafverfahren genießt man jedoch ein umfassendes Schweigerecht. Um hier die strategisch richtige Balance zu finden, ist Sachverstand und juristische Erfahrung notwendig. Wenden Sie sich deshalb unbedingt an einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Offenbach, wenn Sie wegen einer Steuerstraftat verdächtigt werden. Machen Sie vorher keine Aussage zum Vorwurf!
Welche Straftatbestände gibt es im Steuerstrafrecht?
In Bezug auf die Anzahl der Tatbestände ist das Steuerstrafrecht recht übersichtlich. Doch der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Die wichtigsten Paragrafen des Steuerstrafrechts sind:
- § 370 AO: Steuerhinterziehung
- § 372 AO: Bannbruch
- § 373 AO: Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
- § 374 AO: Steuerhehlerei
Und noch eine weitere Vorschrift ist im Steuerstrafrecht in Offenbach bedeutsam: § 378 AO. Die sogenannte leichtfertige Steuerverkürzung ist zwar keine Straftat im eigentliche Sinne, sondern eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis spielt dieser Tatbestand jedoch eine wichtige Rolle. Denn viele Verfahren, die als Strafverfahren begonnen haben, enden mit einer milderen Verurteilung mit einer Geldbuße. Ein guter Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Offenbach wird in vielen Fällen eine Verteidigungsstrategie wählen, die eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat verhindert. Freiheitsstrafen kommen dann gar nicht erst in Betracht.
Wie verhalte ich mich in einem Verfahren im Steuerstrafrecht in Offenbach?
Worauf muss ich als Beschuldigter achten, wenn ich einer Steuerstraftat verdächtigt werde? Oder anders gefragt: Wie verhalte ich mich in einem Verfahren im Steuerstrafrecht in Offenbach? Wenn Sie in Verdacht geraten, ist die Steuerermittlung in Offenbach dafür zuständig, wegen einer etwaigen Straftat im Steuerrecht zu ermitteln. Dabei wenden die Steuerfahnder unterschiedliche Methoden an. Das sind zum Beispiel Untersuchungen in Geschäfts- oder Privaträumen, die Durchsicht von Akten oder die Beschlagnahme von Dokumenten, Festplatten, anderen Datenträgern oder Computern.
In der Regel erfahren Sie als Beschuldigter erst dann von einem laufenden Verfahren, wenn Sie ein Schreiben zur Anhörung wegen des Verdachts einer Steuerstraftat erhalten.
Wichtig: Reagieren Sie auf dieses Schreiben erst dann, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Offenbach kontaktiert haben. Er wird mit Ihnen die Lage erörtern und gemeinsam mit Ihnen eine aussichtsreiche Strategie entwickeln, um Ihre Rechte und Interessen in einem Steuerstrafverfahren durchzusetzen.
Je nach Vorwurf und Beweislage können diese Strategien unterschiedlich sein. Oft ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden hilfreich, um eine möglichst milde Sanktion zu erwirken. Nicht selten ist der Vorwurf einer Steuerstraftat jedoch unbegründet. Dann wird Ihnen der Anwalt dabei helfen, einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Wann ist eine Selbstanzeige sinnvoll?
Die Abgabenordnung hält eine goldene Brücke zur Straffreiheit im Steuerstrafrecht bereit: die Selbstanzeige nach § 371 AO. Aber wann ist eine Selbstanzeige sinnvoll? Und wie geht man dabei am besten vor? Um es auf den Punkt zu bringen: Ohne eine vorherige juristische Beratung ist eine Selbstanzeige sehr riskant. Denn die Straffreiheit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Beispiele:
- Die Anzeige muss rechtzeitig erfolgen. Das heißt: Die Behörde hat noch kein Verfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat eingeleitet. Auch nach der Ankündigung einer Außenprüfung ist es für eine Selbstanzeige zu spät.
- Die Anzeige muss umfassend sein. Das heißt: Die in der Anzeige gemachten Angaben müssen "zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen" (§ 371 Abs. 1 AO).
Oft liegt überhaupt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Manchmal ist die Steuerstraftat bereits verjährt. Und nicht selten bringt erst die Selbstanzeige die Behörden dazu, in einem Fall zu ermitteln. Denken Sie ebenfalls daran, dass eine Selbstanzeige zwar eine Bestrafung verhindern kann – zu Unrecht nicht gezahlte Steuern sind dann aber nachzuzahlen.
Welche Rechte hat ein Beschuldigter bei einer Durchsuchung wegen einer Steuerstraftat?
Die Durchsuchung – zum Beispiel von Geschäftsräumen – ist einer der intensivsten Eingriffe im Rahmen des Steuerstrafrechts. Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn einer solchen Durchsuchung die Ausweise der Steuerfahnder zeigen lassen. In der Regel ist eine Durchsuchung nur mit einem entsprechenden Durchsuchungsbeschluss zulässig. Kontaktieren Sie auf jeden Fall sofort einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Offenbach. Machen Sie vorher keine Auskünfte zur Sache und befolgen Sie die Anweisungen Ihres Rechtsanwalts.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht die Pflicht haben, an Ihrer eigenen Überführung aktiv mitzuwirken. Denken Sie außerdem daran, dass die Ermittler meist über viele Informationen des Falls verfügen, sodass Sie als Beschuldigter in einer schlechteren Position sind. Vermeiden Sie deshalb auch private Gespräche mit den Ermittlern während der Untersuchung.
Fazit
Steuerstrafrecht in Offenbach ist ein komplexes Rechtsgebiet. Wenn Sie verdächtigt werden, eine Steuerstraftat begangen zu haben, sollten Sie die kompetente Hilfe eines Experten in Anspruch nehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte in einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat gewahrt werden. Auch wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbst anzuzeigen, sollten Sie vorher unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen.